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AMMONIUM/AMMONIAK IM GEWÄSSER

Herkunft:

Schadwirkung:

Grenzwerte:       in mg NH4+/L
reines Wasser : ....0,1
geolog. bedingt : ..1
verunr. Wasser : ...1 - 3 z.T. bis >10

Trinkwasser:
VO '86 : ...........0,5
EG Richtz. : .......0,05
Höchstmenge : ......0,3
Abwasser:
Richtlinie 78 bei chem.-techn Herkunft: 50 mg N/L (= 64 mg NH4+/L)

Beispiel:
0,1 mg NH4+/L entsteht durch die Zersetzung von 1 mL Harn in 100 L Wasser.

Im Trinkwasser soll Ammonium nicht nachweisbar sein. Nach den Standards der Weltgesundheitsorganisation für Trinkwässer von 1971 sind 0,005 mg/L Ammonium zulässig. Ammonium im Trinkwasser ist für den Menschen relativ ungiftig, doch weist ein Vorkommen von Ammonium im Trinkwasser auf die bakterielle Zersetzung von Harnstoff und Proteinen hin (erste Abbaustufe), das bedeutet, daß das Trinkwasser verunreinigt ist. Bevor Abwässer in Flüsse geleitet werden, muß der Ammoniumgehalt drastisch gesenkt werden. In Kläranlagen geschieht dies durch nitrifizierende Bakterien, die Ammonium in Nitrat umwandeln.


Quelle und Copyright: Informationstext aus dem Programm HESSNET
(Auszug erstellt von Jens Regel und Mike Hardt, Dez. 1997)


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